Abwicklung des Fahrzeug-Export in Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Sehr geehrte Interessenten und Kunden,aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für Finanzen sind wir gesetzlich verpflichtet bei Kauf eines Fahrzeuges die Umsatzsteueridentifikationsnummer und einen Unternehmensnachweis Ihres zuständigen Finanzamtes zu prüfen.
Sollen Sie ein Fahrzeug mit in Deutschland ausweisbarer Umsatzsteuer exportieren, hinterlegen Sie den Umsatzsteuerbetrag bei uns in einem Depot. Dieses Depot wird nach Vorlage der amtlich bestätigten Unterlagen an Sie ausbezahlt. Hierzu legen Sie die Quittung, die Sie beim Kauf des Fahrzeuges bekommen, vor.
Wir typisieren Ihr Fahrzeug für 230 Euro! (mit Pickerl 260 Euro)
Der Kauf eines Autos bei der Gerhard Schuster GmbH
Eigenimport von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen:3. Kosten
Welche Kosten laufen beim Import an?Wir typisieren Ihr Fahrzeug für 230 Euro / 260 Euro (mit Pickerl)
Neuwagen
a. Nettokaufpreis: lt. Rechnung (ohne Mwst.)
b. Zoll: Nein (innerhalb der EU - kein Zoll)
c. Umsatzsteuer: 20 % in Österreich (Bestimmungsland fällig, an zuständiges Wohnsitzfinanzamt, nicht an das Zollamt)
d. Normverbrauchsabgabe (= Nova)
Gebrauchtwagen
e. Nettokaufpreis
f. Zoll: nein
g. Umsatzsteuer des Kauflandes: (Ursprungslandprinzip)
h. Normverbrauchsabgabe
i. Kosten für Bestätigung durch Generalimporteur oder TÜV: wenn keine
Kauf und Überführung des Fahrzeuges nach Österreich
Hier nun Schritt für Schritt was Sie beim Import eines Autos aus Deutschland tun müssen:1. Kauf
1. Kauf bei der Gerhard Schuster GmbHa. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen Sie als Privatperson die Mehrwertsteuer von 19% direkt bei der Gerhard Schuster GmbH.
b. In Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Die Nova muss bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich bezahlt werden, somit auch bei Gebrauchtwagen (Berechnung siehe unten). Folgende Unterlagen werden Sie erhalten: Kaufvertrag, Rechnung, Kfz-Brief, Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
c. Beim Neuwagen hingegen wird die 20 %ige Umsatzsteuer bei Ihrem österreichischen Wohnsitzfinanzamt entrichtet. Die Zahlung an den Händler ist grundsätzlich nicht notwendig. Wenn Sie aber, entgegen den vorgesehenen Gepflogenheiten (etwa weil Sie nicht selbst als Käufer auftreten) die Umsatzsteuer doch im Ursprungsland entrichten, müssen Sie in Österreich trotzdem 20 % Umsatzsteuer bezahlen. Jene Privatperson die im Ausland als Käufer aufgetreten ist, kann bei Nachweis, dass die Umsatzsteuer im Bestimmungsland nochmals bezahlt worden ist, die ausländische Umsatzsteuer vom ausländischen Finanzamt zurückholen und allenfalls an den österreichischen Käufer weitergeben. In diesem Fall ist also ein privater Ausländer einem Händler gleichgestellt. Bei dieser Vorgangsweise besteht die Gefahr, dass die Umsatzsteuer zweimal entrichtet wird.
Änderungen oder Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.