Leitfaden Unfallschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, haben Sie hier einen LEITFADEN, der Ihnen an die Hand gibt, wie Sie sich verhalten sollten und welche Rechte Ihnen zustehen:
- Lassen Sie sich die Daten des Unfallgegners geben (KZ des Fahrzeugs, Name des Fahrers und Versicherungsdaten).
- Fertigen Sie wenn möglich Fotos an der Unfallstelle an.
- Sie sind Geschädigter, dann sollten Sie auf keinen Fall die Schadenregulierung an die GEGNERISCHE Versicherung abgeben!
- Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen und sich an das Autohaus/die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wenden.
- Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen Ihre Rechte erklärt und die gesamte Schadensbearbeitung für Sie übernimmt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Für Sie als Geschädigten entstehen hierdurch KEINE Kosten!
Um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche zu gewährleisten, wenden Sie sich schnellstmöglich an
Gerhard Schuster GmbH
Rotthofer Strasse 10 | 94099 Ruhstorf
Tel: 08531 / 9780-0
info@schuster-automobile.de
Alles Weitere wird Ihnen dort erklärt werden.
Oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt durch:
- Eigenverschulden
- höhere Gewalt
- Blitzschlag
- Sturm
- Hagel
- Wild
- Brand
- oder auf sonsitige Weise
Kein Problem, wenn Sie eine
Vollkasko- oder Teilkaksoversicherung ohne Werkstattbindung haben.
Wir sind Ihr Ansprech- und Servicepartner vor Ort!